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Kontakt

Sabrina Ostfalk
Hetzendorf 2
91282 Betzenstein

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Und hier findet ihr unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Anmeldung eines Kunden für eine Reitstunde oder einen regulären Ausritt ist nur über das Reitbuch möglich. Der Kunde muss hier seinen Termin buchen und bezahlen. Mit dieser Buchung geht er eine geschäftliche Vereinbarung laut unserer AGB ein.

2. Reitstunden und reguläre Ausritte sind jeweils über das Reitbuch bei Buchung zu bezahlen. Bei Absage des Teilnehmers von weniger als 24h vor Beginn einer Reitstunde und 48 h vor Beginn eines Ausrittes ist der Ritt dennoch zu 100% zu entrichten, dies entfällt lediglich dann, wenn der Termin an einen anderen Kunden vergeben werden kann.

3. Es können neben der Einzelzahlung von Reitstunden auch 5er- und 10er-Karten erworben werden. Der Kunde stimmt zu das eine erworbene 5er-Karte 12 Wochen und eine erworbene 10er-Karte 25 Wochen nach Kauf gültig ist. Kann er innerhalb dieser Zeit die Karte nicht aufbrauchen oder möchte die offen Einheiten nicht mehr nutzen, besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.

4. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Ausnahmen hiervon regelt die Ausschreibung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.

5. Jeder Reiter der ein betriebseigenes Pferd reitet ist verpflichtet einen Helm nach aktueller DIN-Norm (EN1384, besser noch nach EN 1384:2017) zu tragen. Teilnehmer mit eigenem Pferd ist es ebenfalls empfohlen, wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach aktueller DIN-Norm tragen. Passendes Schuhwerk ist ebenfalls empfohlen.

6. Die betriebseigenen Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet dennoch setzen sich beim Reiten mehr oder weniger bewusst der "typischen Tiergefahr" aus: Pferde können, immer einmal beißen, treten, plötzlich loslaufen, durchgehen oder steigen. Diese Risiken kann niemals ganz ausgeschlossen werden. Zudem sind diese als Schulpferd zu den üblichen Konditionen versichert.

7. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.

8. Die Easthawk-Ranch ist berechtigt, einen Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis).

9. Der Teilnehmer stellt die Easthawk-Ranch von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Easthawk-Ranch oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben die Easthawk-Ranch von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.

10. Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen können. Außerdem haben wir auf dem Hof Katzen und Hunde.

11. Die Teilnahme an Reitunterricht, Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

12. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- & Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-, Tierschutz-, Wald- & Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).

13. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung eine aktive Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.

14. Zugelassen sind Pferde/Ponys und andere Equiden deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys/Equiden sollten, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 5-jährig sein. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.

15. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten/Seuchen sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die Easthawk-Ranch haftet nicht für Schäden am Pferd, die durch ansteckende Krankheiten/Seuchen auf der Anlage übertragen wurden. Eine Impfpflicht besteht nicht.

16. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter/Fahrer kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss. Als Hilfszügel beim Reiten ist lediglich das laufende Ringmartingal erlaubt.

17. Der Easthawk-Ranch ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.

18. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde. Der Pferdehalter übernimmt immer selbst die Endverantwortung für eine tierschutzgerechte Unterbringung des Pferdes während eines Aufenthaltes auf der Ranch.

19. Anmeldungen für Ritte und Veranstaltungen (kein regulärer Reitunterricht) müssen über das vorgesehenen Formular bis spätestens 6 Wochen bei Fremdtrainern und 4 Wochen bei Eigenveranstaltungen vor Beginn eingehen. In Einzelfällen und nach Absprache mit der Easthawk-Ranch können später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden.

20. Mit dem Absenden der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ist die Anmeldung für den Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Zahlung. Nach abgeschlossener Buchung hat der Teilnehmer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

21. Die Hälfte des Veranstaltungspreises wird mit der Buchung fällig. Spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Restbetrag der Veranstaltung fällig, falls bis dahin noch keine Rechnung gestellt wurde – in seltenen Fällen könne Rechnungen auch erst nach der Veranstaltung selbst ausgestellt werden. Alle genannten Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

22. Bei Rücktritt eines Teilnehmers von weniger als 6 Wochen bei Fremdtrainern und 4 Wochen bei Eigenveranstaltungen vor Veranstaltungsbeginn, kann die Anzahlung von der Hälfte des Veranstaltungspreises nicht zurückerstattet werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit den Veranstaltungsplatz auf einen einen vom Teilnehmer benannten und geeigneten Ersatzteilnehmer zu übertragen. Besteht eine Warteliste und kann der Organisator den Platz neu belegen, so kann der zurückgetretene Teilnehmer seine Veranstaltungsgebühr zurück bekommen. Kann der Kursplatz nicht neu belegt werden, ist die Kursgebühr in voller Höhe zu bezahlen. In Einzelfällen kann diese Regelung abweichen. Dem Teilnehmer wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

23. Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit zu verändern oder anzupassen.

24. Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Veranstaltung z.B. bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, schlechten Wetters, Krankheit des Kursleiters,..., einen Ersatztermin anzubieten und/oder abzusagen. In diesem Fall entsteht keine Teilnahmepflicht und die gesamte Anzahlung wird von der Easthawk-Ranch zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

25. Für mitgebrachte Gegenstände der Rittteilnehmer wird nicht gehaftet. Für Wanderritte wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

26. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass auf Veranstaltungen gemachtes Foto- und Filmmaterial im Namen der Easthawk-Ranch veröffentlicht wird. (Für Faceboock und co. wird ausdrücklich bei Bedarf nachgefragt).

27. Mit der Bestätigung der AGBs Stimmt der Kunde der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung der mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke der Easthawk-Ranch zu. Daten der Anmeldung können zum Zwecke des Seuchenschutzes an das Veterinäramt / AELF übermittelt werden.

28. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen.

29. Gerichtsstand ist Pegnitz/Bayreuth. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.